✅ Voraussetzungen

Bekomme ich die Förderung?

Nicht jeder ist berechtigt. Hier sind die harten Fakten: Wer bekommt den Digitalbonus – und wer nicht?

Der Schnellcheck: Bin ich dabei?

Damit Sie nicht weiterlesen müssen, wenn's eh nicht passt. Hier sind die K.O.-Kriterien:

Maximal 49 Mitarbeiter (Vollzeit)

Ab 50 Mitarbeitern sind Sie raus. Teilzeitkräfte werden umgerechnet: 2 Halbtags = 1 Vollzeit.

Höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz

Oder 10 Millionen Bilanzsumme. Das eine ODER das andere – nicht beide.

Betriebsstätte in Bayern

Da muss die Maßnahme auch zum Einsatz kommen. Firmensitz woanders ist okay, aber die Website muss in Bayern genutzt werden.

Gewerbebetrieb

Sie zahlen Gewerbesteuer? Gut. Sie sind Freiberufler (Arzt, Anwalt, Steuerberater)? Pech.

💡 Alle vier Punkte erfüllt?

Dann sind Sie grundsätzlich förderfähig. Lesen Sie weiter für die Details.

❌ Mindestens ein Punkt nicht erfüllt?

Dann wird das leider nichts mit dem Digitalbonus Bayern. Aber: Es gibt andere Förderprogramme (z.B. go-digital vom Bund). Sprechen Sie uns an!

Die Sache mit den Mitarbeitern

Maximal 49 Mitarbeiter – klingt einfach, ist es aber nicht immer. Hier ist, was zählt:

👥 Wer wird mitgezählt?

Alle fest angestellten Mitarbeiter

Vollzeit und Teilzeit – aber Teilzeit wird umgerechnet.

Auszubildende

Werden mitgezählt.

Geschäftsführer (wenn angestellt)

Auch die zählen.

Nicht mitgezählt: Minijobber, Praktikanten

450-Euro-Kräfte und Praktikanten fallen nicht ins Gewicht.

🧮 Wie wird gerechnet?

Beispielrechnung Mitarbeiter

  • 20 Vollzeit-Mitarbeiter = 20
  • 10 Teilzeit (jeweils 50%) = 5
  • 3 Auszubildende = 3
  • 5 Minijobber = 0
  • Gesamt: 28 Mitarbeiter → ✅ Förderfähig!

⚠️ Wichtig: Vollzeitäquivalente

Es werden "Vollzeitäquivalente" gezählt. Das heißt:

  • 2 Mitarbeiter á 20 Std./Woche = 1 Vollzeit
  • 1 Mitarbeiter mit 30 Std./Woche = 0,75 Vollzeit

Maßstab ist Ihre normale Vollzeit-Arbeitszeit (meist 40 Std.).

Die Sache mit dem Umsatz

Maximal 10 Millionen Euro – das klingt nach viel, aber:

💡 Umsatz ODER Bilanzsumme

Sie müssen nur EINS von beiden erfüllen:

  • Entweder Jahresumsatz unter 10 Mio. €
  • Oder Jahresbilanzsumme unter 10 Mio. €

Die meisten kleinen Unternehmen schaffen beides locker.

📅 Welches Jahr zählt?

Das Jahr des letzten abgeschlossenen Jahresabschlusses. Nicht das laufende Jahr, sondern das letzte vollständige.

Beispiel

Sie stellen den Antrag im März 2026:

  • Ihr Jahresabschluss 2025 ist fertig → Der zählt
  • Ihr Jahresabschluss 2025 ist noch nicht fertig → Jahresabschluss 2024 zählt

⚠️ Achtung bei schwankendem Umsatz

Sie hatten 2024 einen Umsatz von 12 Mio. (zu viel), aber 2025 nur 8 Mio.? Dann warten Sie, bis der Jahresabschluss 2025 fertig ist. Dann sind Sie förderfähig.

Die Sache mit der Betriebsstätte

Sie brauchen eine Betriebsstätte in Bayern. Aber was heißt das genau?

🏢 Was ist eine Betriebsstätte?

Einfach gesagt: Da, wo Sie arbeiten. Das kann sein:

  • Ihr Büro
  • Ihr Laden/Geschäft
  • Ihre Werkstatt
  • Ihr Lager
  • Sogar Ihr Homeoffice (wenn Sie von zuhause arbeiten)

💡 Firmensitz woanders?

Ihr Firmensitz ist in Hessen, aber Sie haben ein Büro in München? Geht!

Entscheidend ist: Die Betriebsstätte ist in Bayern UND die geförderte Maßnahme wird dort eingesetzt.

📍 Wichtig: Wo wird die Website genutzt?

Die Website muss in der bayerischen Betriebsstätte zum Einsatz kommen. Wenn Sie mehrere Standorte haben:

  • Website für Ihre Münchner Filiale → ✅ Förderfähig
  • Website für Ihre Hamburger Filiale → ❌ Nicht förderfähig
  • Website für alle Standorte, Schwerpunkt in Bayern → ✅ Vermutlich förderfähig

Die Sache mit dem Gewerbe

Sie müssen ein "Gewerbebetrieb" sein. Klingt simpel, ist es meistens auch.

✅ Das sind Gewerbebetriebe:

Handwerksbetriebe

Schreinerei, Elektro, Sanitär, Bäckerei, etc.

Einzelhandel

Laden, Boutique, Supermarkt, etc.

Dienstleistungen (gewerblich)

Werbeagentur, Reinigungsfirma, Fahrschule, etc.

Gastronomie

Restaurant, Café, Hotel, etc.

Produktion

Fertigung, Herstellung, Verarbeitung

❌ Das sind KEINE Gewerbebetriebe (= nicht förderfähig):

Freie Berufe

Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Heilpraktiker

Rechts- und Steuerberufe

Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

Künstler und Publizisten

Schriftsteller, Journalisten, bildende Künstler

Ingenieure, Architekten

Beratende Ingenieure, Architekten, Sachverständige

Krankenhäuser, Kliniken, Praxen

Alle medizinischen Einrichtungen im Gesundheitssektor

💡 Unsicher, ob Sie ein Gewerbe sind?

Faustregel: Zahlen Sie Gewerbesteuer? Dann sind Sie ein Gewerbebetrieb. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer.

Oder: Haben Sie ein "Gewerbe angemeldet" (nicht "freiberuflich gemeldet")? Dann sind Sie dabei.

Sonderfälle und Grenzfälle

Manchmal ist es nicht so eindeutig. Hier ein paar Spezialfälle:

📌 Ich bin Solo-Selbstständiger ohne Mitarbeiter

Förderfähig! Solange Sie ein Gewerbebetrieb sind (kein Freiberufler) und die anderen Kriterien erfüllen. 0 Mitarbeiter ist unter 50 Mitarbeitern.

📌 Ich habe mehrere Firmen

Kommt drauf an. Es zählt nur die antragstellende Firma. Wenn Sie aber wirtschaftlich verbunden sind (z.B. Holding-Struktur), müssen die bei der De-minimis-Prüfung mit einbezogen werden. Sprechen Sie uns an!

📌 Ich bin gerade am Gründen

Schwierig. Sie brauchen einen Jahresabschluss. Ganz frische Gründungen (unter 1 Jahr) haben den noch nicht. Warten Sie das erste Jahr ab.

📌 Wir sind eine GmbH mit mehreren Gesellschaftern

Kein Problem! Die Rechtsform ist egal. GmbH, UG, GmbH & Co. KG, Einzelunternehmen – alles okay, solange Sie ein Gewerbebetrieb sind.

📌 Ich bin Handwerker, aber auch Ingenieur

Kommt drauf an. Was überwiegt? Wenn Sie hauptsächlich als Handwerksbetrieb arbeiten und Gewerbesteuer zahlen → förderfähig. Wenn Sie hauptsächlich Ingenieurleistungen erbringen → nicht förderfähig.

📌 Wir haben genau 50 Mitarbeiter

Nicht förderfähig. Es müssen weniger als 50 sein. 49 geht, 50 nicht.

📌 Wir haben Standorte in Bayern und außerhalb

Geht! Wichtig ist: Die geförderte Maßnahme (Website) wird schwerpunktmäßig am bayerischen Standort genutzt. Bei Antragstellung geben Sie den bayerischen Standort an.

Noch eine Voraussetzung: De-minimis

Noch nie gehört? Macht nichts. Das ist EU-Recht und betrifft fast niemanden – aber Sie sollten es trotzdem wissen:

🇪🇺 Was ist De-minimis?

Eine EU-Regel, die besagt: Ein Unternehmen darf innerhalb von 3 Jahren nicht mehr als 300.000€ an staatlichen Zuschüssen bekommen.

Der Digitalbonus läuft unter dieser Regel. Das heißt: Die 7.500€ (oder 30.000€) werden auf diese 300.000€ angerechnet.

🤔 Betrifft mich das?

Ehrlich gesagt: Wahrscheinlich nicht. Die 300.000€ sind ein hoher Betrag. Die meisten kleinen Unternehmen bekommen nicht mal annähernd so viel Förderung.

Beispiel

Sie haben in den letzten 3 Jahren bekommen:

  • 2024: Digitalbonus 7.500€
  • 2025: Irgendeine andere Förderung 5.000€
  • 2026: Jetzt nochmal Digitalbonus Plus 30.000€

Gesamt: 42.500€ → Weit unter 300.000€ → Alles gut!

⚠️ Wichtig

Bei Antragstellung müssen Sie angeben, welche De-minimis-Beihilfen Sie in den letzten 3 Jahren bekommen haben. Vergessen Sie keine! Das gilt als Subventionsbetrug.

Zusammenfassung: Bin ich förderfähig?

Checken Sie diese Liste ab:

✅ Alle 5 Punkte abgehakt?

Glückwunsch! Sie sind grundsätzlich förderfähig. Jetzt müssen wir nur noch klären, ob Ihr konkretes Projekt in die Förderrichtlinien passt.

❌ Mindestens ein Punkt nicht erfüllt?

Dann funktioniert der Digitalbonus Bayern leider nicht. Aber: Es gibt andere Förderprogramme! Sprechen Sie uns trotzdem an – wir finden vielleicht eine Alternative.

Immer noch unsicher?

Wir machen einen kostenlosen Fördercheck mit Ihnen. 30 Minuten, und Sie wissen genau, ob Sie förderfähig sind – und welche Chancen Ihr Projekt hat.

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