Digitalbonus Bayern 2026: Der komplette Leitfaden für KMU, Handwerk & Gastronomie
Bis zu 50 % Zuschuss für die Digitalisierung Ihrer Prozesse – aber nur, wenn Vorhaben, Antrag und Timing zusammenpassen. Hier erfahren Sie verständlich, wer den Digitalbonus bekommt, was wirklich förderfähig ist und wie der Antrag über ELSTER abläuft.
Empfehlung: Querformat, ca. 800×680 px, JPG oder WebP.
Die Klasse rb-hero__img sorgt automatisch für passende Größe & Zuschnitt.
Der Digitalbonus Bayern ist eines der wenigen Förderprogramme, bei dem am Ende echtes Geld auf dem Konto landet – und nicht nur eine Urkunde an der Wand hängt. Der Freistaat bezuschusst kleine Unternehmen, die ihre Prozesse, Produkte oder Dienstleistungen digitalisieren oder ihre IT-Sicherheit verbessern. Für Handwerk, Lebensmittelbetriebe und Gastronomie ist das eine reale Chance, ein Digitalprojekt zur Hälfte finanziert zu bekommen. Dieser Leitfaden fasst die offiziellen Vorgaben verständlich zusammen und zeigt, worauf es beim Antrag wirklich ankommt.
Was ist der Digitalbonus Bayern?
Der Digitalbonus.Bayern ist ein Zuschussprogramm des Bayerischen Wirtschaftsministeriums im Rahmen der Initiative „Bayern Digital", umgesetzt zusammen mit der LfA Förderbank Bayern. Gefördert werden zwei klar abgegrenzte Bereiche:
- Digitalisierung – Entwicklung, Einführung oder Verbesserung digitaler Prozesse, Produkte und Dienstleistungen, inklusive der Migration von IT-Systemen und dem Einsatz moderner Technologien wie Künstlicher Intelligenz oder Robotik.
- IT-Sicherheit – Einführung oder Verbesserung von Prozessen und Maßnahmen zur Absicherung der eigenen IT.
Für jeden dieser beiden Förderbereiche kann Ihr Betrieb je einen Antrag stellen – insgesamt also bis zu zwei Anträge. Die aktuelle Programmlaufzeit ist bis zum 31.12.2027 festgelegt.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Fördersatz beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Wie viel maximal herauskommt, hängt von der gewählten Variante ab:
- für typische Digitalisierungsvorhaben
- z. B. Einführung von CRM-, ERP-, DMS- oder Warenwirtschaftssystemen
- durchgängige Branchenlösungen und Prozessdigitalisierung
- für Vorhaben mit besonderem Innovationsgehalt
- Schwerpunkte: KI, intelligente Datenanalyse, Robotik, digitale Zwillinge
- nur einmal möglich; vorab Beratung bei der Bezirksregierung empfohlen
Wichtige Schwelle: mindestens 4.000 €
Projekte mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 4.000 € werden nicht gefördert. Beim Standard entspricht der Höchstzuschuss von 7.500 € einem Projektvolumen von rund 15.000 €. Ein Vorhaben sollte also groß genug geplant werden, um die Förderung praktisch zu nutzen. Mehr dazu im Detail: Was ist förderfähig – und was nicht?
Wer ist antragsberechtigt – und wer nicht?
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Bayern, in der die geförderte Lösung auch eingesetzt wird. Konkret müssen diese Größenkriterien erfüllt sein:
- weniger als 50 Mitarbeitende (in Vollzeitäquivalenten), und
- Jahresumsatz oder Bilanzsumme von höchstens 10 Mio. €, und
- ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 Gewerbesteuergesetz.
Ausgeschlossen sind unter anderem …
Freie Berufe (z. B. Ärzte, Anwälte, Therapeuten) sind von der Förderung ausgeschlossen – Ausnahme nur, wenn sie in einer gewerblichen, gewerbesteuerpflichtigen Rechtsform ausgeübt werden. Ebenfalls nicht antragsberechtigt sind u. a. Krankenhäuser, Kliniken, Arztpraxen und medizinische Versorgungszentren, die Land- und Forstwirtschaft sowie Unternehmen in Schwierigkeiten oder mit offenen Rückforderungen aus früheren Förderungen.
Was ist förderfähig – und was nicht?
Der Digitalbonus fördert in erster Linie externe Dienstleisterleistungen: die Arbeit der Agentur oder des Entwicklers, der Ihre Lösung konzipiert, programmiert, einrichtet und einführt – inklusive der dafür notwendigen individuellen Software. Beratung und Schulung sind nur anteilig und nur im direkten Zusammenhang mit der Einführung förderfähig. Standardprodukte „von der Stange" dagegen nicht.
Typisch förderfähig
- externe Implementierung digitaler Prozesse (Hauptkostenblock)
- notwendige, individuell angepasste IKT-Software / Branchenlösungen
- CRM-, ERP-, DMS- und Warenwirtschaftssysteme
- Einrichtung, individuelle Programmierung, technische Dokumentation
- bei IT-Sicherheit: notwendige Hardware (z. B. Firewall)
Nicht förderfähig
- Standard-Hardware (Laptops, Server, Drucker, Tablets)
- Standard-Software (z. B. Office 365, Windows)
- Standard-Websites, Standard-Webshops, reine Design-/Grafikleistung
- Online-Marketing, SEO, Google-Ads-Kampagnen
- Personalkosten, Eigenleistung, Miete, Leasing, Reisekosten
Der Sonderfall Website: Wann Web-Projekte förderfähig sind
Eine neue Firmenwebsite oder ein Shop auf Basis eines fertigen Templates verändert keine Geschäftsprozesse – und ist deshalb in der Regel nicht förderfähig. Der entscheidende Unterschied: Sobald ein Web-Projekt über die reine Außendarstellung hinausgeht und echte betriebliche Abläufe digitalisiert, kann es förderfähig werden. Genau hier setzen prozessintegrierte Lösungen an:
- KFZ-Werkstatt: Online-Terminbuchung mit Anbindung an die Werkstattplanung – statt Telefonchaos. Mehr dazu: Digitalisierung für KFZ-Werkstätten.
- Bäckerei & Metzgerei: Vorbestell- und Abholsystem mit Kassen-/Warenwirtschafts-Anbindung. Mehr dazu: Digitalisierung für Bäckerei & Metzgerei.
- Gastronomie: Reservierungs- oder eigenes Bestellsystem mit Backend-Integration. Mehr dazu: Digitalisierung in der Gastronomie.
Die Faustregel
Nicht das „Aussehen" der Website ist förderfähig, sondern der Prozess dahinter – ein Kundenportal mit ERP-Anbindung oder ein automatisiertes Buchungssystem mit CRM-Integration digitalisiert einen echten Ablauf und ist damit im richtigen Zuschnitt ein Förderfall.
So läuft der Antrag über ELSTER
Seit Mai 2025 läuft die Antragstellung vollständig digital – und zwar über das ELSTER-Unternehmenskonto Ihres Betriebs. Wichtig: Der Antrag muss vom Unternehmen selbst gestellt werden; eine Beantragung durch Dritte wie Steuerberater, Agenturen oder Fördermittelberater ist nicht zulässig. Ein Dienstleister darf Ihr Projekt vorbereiten und begleiten, den Antrag absenden müssen Sie selbst.
- Vorhaben definieren & Angebot einholen. Digitalisierungsbezug klar beschreiben, Ausgaben nachvollziehbar kalkulieren.
- ELSTER-Unternehmenskonto bereithalten. Falls noch nicht vorhanden, rechtzeitig anlegen – die Einrichtung dauert.
- Antrag stellen – VOR Maßnahmenbeginn. Das Vorhaben darf noch nicht begonnen sein; schon eine verbindliche Bestellung oder Auftragsvergabe gilt als Beginn. Anleitung: Digitalbonus über ELSTER beantragen.
- Bewilligung abwarten. Erst nach der Bewilligung das Projekt beauftragen und umsetzen.
- Auszahlung beantragen. Nach Abschluss und Bezahlung den Auszahlungsantrag mit Nachweisen einreichen.
Kontingentverfahren: das Timing entscheidet mit
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Pro Monat wird ein festes Kontingent an Anträgen freigegeben – der Start ist jeweils am ersten Werktag des Monats um 10:00 Uhr (Samstag zählt nicht als Werktag). Ist das Kontingent ausgeschöpft, geht es im Folgemonat weiter. Wer vorbereitet ist, hat einen klaren Vorteil. Details: Fristen, Kontingent & Antragsstart.
Häufige Ablehnungsgründe
- Standard-Hardware oder Standard-Software wird als „Digitalisierung" eingereicht.
- Das Projekt wurde vor der Antragsbestätigung begonnen (Bestellung/Auftrag).
- Kein erkennbarer Digitalisierungs- oder Prozessbezug – z. B. ein reiner Website-Relaunch.
- Ausgaben unter der 4.000-€-Schwelle.
Das Wichtigste in Kürze
- Bis zu 50 % Zuschuss – Standard bis 7.500 €, Plus bis 30.000 € (besonderer Innovationsgehalt).
- Für kleine gewerbliche Betriebe in Bayern (< 50 Mitarbeitende, ≤ 10 Mio. € Umsatz/Bilanz).
- Freie Berufe und einzelne Branchen sind ausgeschlossen.
- Gefördert werden vor allem externe Leistungen und individuelle Prozess-Software – keine Standard-Websites.
- Antrag über das ELSTER-Unternehmenskonto, durch den Betrieb selbst, vor Projektstart.
- Kein Rechtsanspruch – monatliches Kontingent, Start am ersten Werktag um 10:00 Uhr.
Passt Ihr Vorhaben zum Digitalbonus?
Machen Sie den kostenlosen Digitalbonus-Förder-Check: In wenigen Minuten erfahren Sie, ob Ihr Betrieb grundsätzlich förderberechtigt ist und ob Ihr Digitalprojekt in den richtigen Zuschnitt passt.
Kostenlosen Förder-Check startenHinweis: Dieser Beitrag fasst öffentlich verfügbare Informationen zum Förderprogramm Digitalbonus.Bayern zusammen (Stand: Juli 2026) und ersetzt keine verbindliche Förderberatung. Angaben ohne Gewähr; es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Maßgeblich sind die jeweils gültige Förderrichtlinie und der aktuelle Stand unter digitalbonus.bayern sowie die Auskunft der zuständigen Bezirksregierung. Bitte prüfen Sie die Konditionen vor der Antragstellung.